Web3出海|阿联酋及迪拜、阿布扎比加密监管政策简明框架

Web3 Going Global | Ein prägnanter Rahmen für die Kryptoregulierung in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Dubai und Abu Dhabi

BroadChainBroadChain18.06.2025, 10:09
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Zusammenfassung

In der Wüste ist nicht nur Wasser das kostbarste Gut, sondern auch ein klares regulatorisches Umfeld.

Ein Beitrag von Starlabs Consulting

Am 30. Juni 2025 führt die Monetary Authority of Singapore (MAS) neue Vorschriften für digitale Token-Dienstleister (DTSP) ein. Diese als „Abgrund-Regulierung“ bekannte Regelung verpflichtet lokale Unternehmen, die Dienstleistungen wie den Kryptowährungshandel anbieten, eine Lizenz zu erwerben. In der Folgedroht zahlreichen nicht lizenzierten Anbietern die Verdrängung aus Singapur. Dubai und Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) haben sich zu einem der wichtigsten Zufluchtsorte für diese sogenannten „Singapur-Flüchtlinge“ entwickelt.

Dank eines klaren regulatorischen Rahmens und einer innovationsfreundlichen Politik etablieren sich die VAE zunehmend als „Wall Street der Kryptowährungen“. Internationale Web3-Unternehmen wie Binance, Crypto.com, OKX, Bybit, Kraken und Ripple haben dort bereits Niederlassungen eröffnet; allein in Dubai sind über 1.000 Unternehmen im Kryptosektor aktiv.

Abbildung 1: Die zahlreichen Vorteile der VAE als Geschäfts- und Investitionsstandort. Quelle: AIYING


Zugleich zieht der langfristig stabile Wechselkurs des Dirham zum US-Dollar (ca. 1 USD = 3,67 AED) erhebliche internationale Kapitalströme an – insbesondere von vermögenden Privatpersonen aus Regionen wie Russland und dem Iran. Laut Chainalysis flossen zwischen Juli 2023 und Juni 2024 über 30 Milliarden US-Dollar an Kryptowährungen in die VAE. Damit stieg das Land zumdrittgrößten Kryptowirtschaftsraum im Nahen Osten und Nordafrika (MENA) auf – hinter der Türkei und Marokko. Zudem weisen die VAE weltweit die höchste Krypto-Penetrationsrate auf. Nach Angaben von Triple A lag der Anteil der Kryptobesitzer in der Bevölkerung der VAE im Jahr 2024 beiüber 25 %, während der globale Durchschnitt lediglich 6,9 % betrug.

Abbildung 2: Die VAE weisen weltweit die höchste Krypto-Penetrationsrate auf.

Aufgrund ihrer besonderen föderalen Struktur verfügen die VAE über ein komplexes Regulierungssystem. In dieser Ausgabe von „Globale Politik“ stellt Starlabs Consulting einen klaren Rahmen vor, der Web3-Gründern als Orientierungshilfe für eine Expansion in die VAE dienen soll.

Das besondere föderale System der VAE

Die VAE setzen sich aus sieben Emiraten zusammen: Abu Dhabi, Dubai, Schardscha, Adschman, Umm al-Qaiwain, Ras al-Chaima und Fudschaira. Jedes Emirat wird von seiner eigenen Herrscherfamilie regiert und genießt weitgehende Autonomie.

Abbildung 3: Die einzelnen Emirate der VAE und ihre wichtigsten Städte

Aufdie Hauptstadt Abu Dhabi und das Handelszentrum Dubai entfallen gemeinsam rund 80 % des gesamten BIP der VAE. Beide Emirate haben mehrere Wirtschaftssonderzonen eingerichtet: Abu Dhabi mit dem Abu Dhabi Global Market (ADGM), Dubai mit dem Dubai International Financial Centre (DIFC), dem Dubai Multi Commodities Centre (DMCC), dem Dubai World Trade Centre (DWTC) sowie der Dubai Airport Freezone Authority (RAKEZ). Darüber hinaus hat das Emirat Ras al-Chaima die Ras Al Khaimah Digital Assets Oasis (RAKDAO) gegründet.

Die Regulierung von Krypto-Assets in den Vereinigten Arabischen Emiraten erstreckt sich über mehrere Rechtsbereiche. Jeder Bereich wird von einer spezialisierten Aufsichtsbehörde überwacht, und einige Freihandelszonen verfügen zudem über eigene regulatorische Rahmenwerke. Daraus ergibt sich ein besonderes, mehrschichtiges System, das auf Bundesebene, auf Ebene der einzelnen Emirate und auf lokaler Ebene wirkt.

Abbildung 4: Das Regulierungssystem für virtuelle Assets in den VAE. Quelle: AIYING

1. Aufsichtsbehörden

  • Bundesebene: Die Zentralbank der VAE (CBUAE) reguliert Kryptowährungszahlungen. Die Securities and Commodities Authority (SCA) ist für investitionsorientierte Krypto-Assets zuständig und fungiert als zentrale Lizenzierungsbehörde.

  • Dubai (außerhalb des DIFC): Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) ist die zuständige Behörde und erteilt Lizenzen.

  • Dubai International Financial Centre (DIFC): Die Dubai Financial Services Authority (DFSA) ist hier zuständig und hat eine eigenständige Krypto-Regulierungspolitik entwickelt.

  • Dubai Multi Commodities Centre (DMCC): Auch hier ist die VARA zuständig, vergibt jedoch eine spezielle, eigenständige Lizenz.

  • Abu Dhabi Global Market (ADGM): Die Financial Services Regulatory Authority (FSRA) überwacht diesen Bereich und hat ebenfalls eine eigene Krypto-Regulierungspolitik etabliert.

Abbildung 5: Lizenztypen, Regulierungsbereiche und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden in den VAE. Quelle: WeChat-Offizieller Account „Taihui Research“

2. Rechtliche Grundlagen der Regulierung

Derzeit gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten fünf maßgebliche regulatorische Rahmenwerke für Dienstleistungen im Bereich virtueller Assets. Dazu zählt:

  • Die bundesweite Verordnung zur Regelung virtueller Assets, die auf Grundlage der Kabinettsresolution Nr. 111 erlassen wurde.

  • Die in den beiden Finanzfreizonen Dubai International Financial Centre (DIFC) und Abu Dhabi Global Market (ADGM) erlassenen Vorschriften;

  • Vorschriften für das Emirat Dubai (außerhalb des DIFC), die von der neu gegründeten Dubai Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) überwacht werden;

  • Dubai Multi Commodities Centre (DMCC) – ein Lizenzrahmen für Kryptogeschäfte innerhalb dieser Freizone.

Abbildung 6: Vergleich der Regulierungsbereiche von VARA in Dubai, ADGM in Abu Dhabi und DIFC in Dubai. Quelle: AIYING

Darüber hinaus existieren weitere lokale Regelwerke: Das Department of Economic Development (DED) in Dubai hat Vorschriften und Lizenzanforderungen für Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten in Dubai erlassen; das Abu Dhabi Department of Economic Development (ADDED) hat entsprechende Regelungen für Abu Dhabi veröffentlicht.

Bundesweiter Regulierungsrahmen

1. SCA reguliert Krypto-Assets im Rahmen der Wertpapieraufsicht

Die Securities and Commodities Authority (SCA) ist für die Regulierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Krypto-Assets im Festland der Vereinigten Arabischen Emirate sowie in bestimmten Freizonen (mit Ausnahme von ADGM und DIFC) zuständig.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die SCA die „Richtlinien zur Regulierung virtueller Vermögenswerte und ihrer Dienstleister“, um den Einsatz virtueller Assets (VAs) sowie die Tätigkeiten von Anbietern virtueller Asset-Dienstleistungen (VASPs) zu regeln. Gemäß diesen Richtlinien unterscheidet die SCA zwei Kategorien virtueller Assets:

  • Virtuelle Assets, die zu Investitionszwecken genutzt werden, unterliegen der Aufsicht der SCA. Digitale Wertpapiere und NFTs, die nicht für Investitionen bestimmt sind, fallen hingegen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.

  • Virtuelle Assets, die als Zahlungsmittel dienen, unterliegen der Aufsicht der Zentralbank der VAE (CBUAE), sofern die CBUAE ihre Nutzung nicht ausdrücklich für Investitionszwecke genehmigt hat.

Für folgende Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Assets verlangt die SCA eine behördliche Genehmigung:

  • Betrieb und Verwaltung von Plattformen für virtuelle Vermögenswerte

  • Angebot von Dienstleistungen zum Umtausch virtueller Vermögenswerte

  • Angebot von Dienstleistungen zur Übertragung virtueller Vermögenswerte

  • Vermittlungsdienstleistungen für den Handel mit virtuellen Vermögenswerten

  • Verwahrung und Verwaltung virtueller Vermögenswerte

  • Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Emission virtueller Vermögenswerte

Die SCA hat für folgende Aktivitäten spezifische Lizenzen und entsprechende Kapitalanforderungen festgelegt:

  • Betreiber von Handelsplattformen: Für den reinen Betrieb einer Plattform ist ein eingezahltes Kapital von 1 Million Dirham erforderlich. Werden zusätzliche Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte angeboten, erhöht sich die Anforderung auf 5 Millionen Dirham. In beiden Fällen muss zudem ein sechsmonatiges Betriebskapital vorgehalten werden.

  • Verwahrer: Eingezahltes Kapital von 4 Millionen Dirham und die Vorhaltung eines sechsmonatigen Betriebskapitals.

  • Finanzberater: Eingezahltes Kapital von 500.000 Dirham und die Vorhaltung eines sechsmonatigen Betriebskapitals.

  • Portfoliomanager: Eingezahltes Kapital von 3 Millionen Dirham.

  • Broker: Eingezahltes Kapital von 2 Millionen Dirham.

  • Händler (Proprietary Trader): Eingezahltes Kapital von 30 Millionen Dirham.

Darüber hinaus stuft die SCA Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte als Äquivalent zu multilateralen Handelsfacilities (MTF) im traditionellen Finanzmarkt ein. Sie unterliegen damit denselben regulatorischen Standards.

2. CBUAE reguliert Zahlungs-Tokens und Stablecoins als Zahlungsmittel

Im Juni 2024 veröffentlichte die Zentralbank der VAE (CBUAE) die „Payment Token Services Regulations“ (PTSR). Diese regulieren Stablecoins als Zahlungsmittel, wobei ausschließlich an den Dirham gekoppelte Stablecoins zugelassen sind. Andere, an Fremdwährungen gebundene Stablecoins wie USDT oder USDC sind für Zahlungszwecke damit nicht anerkannt.

Diese Verordnung gilt in den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sowie in allen Freihandelszonen, mit Ausnahme des Dubai International Financial Centre (DIFC) und des Abu Dhabi Global Market (ADGM). Sie regelt wesentliche Aktivitäten rund um Zahlungstokens – darunter deren Ausgabe, Umwandlung, Verwahrung und Übertragung. Zusammengefasst werden diese als „Zahlungstoken-Dienstleistungen“ bezeichnet.

Wer in den VAE Zahlungstoken-Dienstleistungen anbietet oder sich damit an Nutzer in den VAE richtet – egal ob als natürliche oder juristische Person –, benötigt dafür eine Genehmigung. Für Dirham-basierte Dienstleistungen ist die Zentralbank der VAE (CBUAE) zuständig, für ausländische Zahlungstoken-Dienstleistungen ist eine Registrierung erforderlich. Lizenzen erhalten ausschließlich im Inland registrierte Unternehmen (von Unternehmen in Finanzfreizonen abgesehen). In den VAE ansässige, aber nicht dort registrierte juristische Personen – dazu zählen auch Unternehmen aus dem DIFC und ADGM – können sich hingegen als ausländische Zahlungstoken-Emittenten registrieren lassen.

Für Stablecoin-Emittenten gelten strenge Lizenzierungs- und Compliance-Anforderungen. Dazu zählen Mindestkapital, Transparenzvorgaben sowie Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT). Die Kapitalanforderungen im Detail:

  • Zahlungstoken-Emittenten: Ein anfängliches und fortlaufendes Kapital von 15 Millionen Dirham ist vorgeschrieben. Zusätzlich müssen mindestens 0,5 % des Nennwerts der ausstehenden Zahlungstokens in Landeswährung als fortlaufendes Kapital vorgehalten werden. Alle hinterlegten Vermögenswerte müssen vollständig besichert und regelmäßig von unabhängigen externen Prüfern kontrolliert werden.

  • Verwahrer, Überträger und Umtauschdienstleister für Zahlungstokens: Hier gelten regulatorische Kapitalanforderungen von entweder 3 Millionen oder 1,5 Millionen Dirham. Die Höhe hängt davon ab, ob der monatliche Durchschnittswert der übertragenen Tokens über oder unter 10 Millionen Dirham liegt.

Fortschritte bei Dirham-Stablecoins:

Bereits im August 2023 kündigte Tether, der Emittent von USDT, gemeinsam mit der in Abu Dhabi notierten Phoenix Group (PHX) die Einführung eines Dirham-gekoppelten Stablecoins an.

Im Oktober 2024 genehmigte die CBUAE dann den durch Dirham gedeckten Stablecoin „AE Coin“ des lokalen Unternehmens AED Stablecoin LLC.

Ein weiterer bedeutender Schritt folgte im Mai 2025: Der Staatsfonds ADQ aus Abu Dhabi, die First Abu Dhabi Bank (FAB) und die International Holding Company (IHC) – das zweitgrößte börsennotierte Unternehmen im Golf-Kooperationsrat – kündigten die gemeinsame Einführung eines Dirham-Stablecoins an. Die Genehmigung durch die CBUAE steht hierfür noch aus.

✨ Hinweis von Starlabs Consulting: Laut Chainalysis entfallen 93 % aller Stablecoin-Transaktionen in den VAE auf den Einzelhandel.

3. Steuervergünstigungen: Befreiung von der Mehrwertsteuer

Privatanleger: Für private Krypto-Investitionen fallen weder Kapitalertragsteuer noch Einkommensteuer an.

Unternehmensbesteuerung: Seit 2023 gilt in den VAE eine Unternehmenssteuer von 9 %. Ausgenommen sind Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen unter 375.000 AED. Diese Regelung betrifft auch Krypto-Unternehmen.

Mehrwertsteuerbefreiung: Seit dem 15. November 2024 sind Kryptowährungstransaktionen – einschließlich Tauschgeschäfte und Eigentumsübertragungen – von der Mehrwertsteuer (VAT) befreit. Diese Befreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

Regulierungsrahmen Dubai: VARA + DIFC

1. Dubai International Financial Centre (DIFC): Reguliert durch die Dubai Financial Services Authority (DFSA)

Das DIFC ist eine Wirtschaftssonderzone in den VAE mit eigener Steuerpolitik und einem unabhängigen Regulierungsrahmen.

Das im März 2024 verabschiedete DIFC-Gesetz für digitale Vermögenswerte erkennt diese als „Eigentum“ nach den Grundsätzen des britischen Common Law an. Die DFSA reguliert alle Krypto-Aktivitäten innerhalb des DIFC. Unternehmen, die dort Krypto-Dienstleistungen anbieten, benötigen eine DFSA-Lizenz. Laut Starlabs Consulting haben bereits Institutionen wie die Standard Chartered Bank und Ripple entsprechende Lizenzen erhalten.

Im März 2025 führte die DFSA eine regulatorische Sandbox für Tokenisierung ein. Sie richtet sich an Unternehmen, die tokenisierte Anlageprodukte und -dienstleistungen anbieten, darunter tokenisierte Aktien, Anleihen, Sukuk sowie Anteile an Investmentfonds.

Die Regulierung im DIFC basiert auf zwei zentralen Regelwerken:

i. Investment-Token-Regelwerk (Investment Token Regime)

Im Oktober 2021 veröffentlichte die DFSA das „Investment Token Regime“. Es bildet den ersten regulatorischen Rahmen für Investment-Tokens wie Security Tokens oder Derivat-Tokens. Das Regelwerk gilt für Institutionen, die im DIFC Investment-Tokens vermarkten, ausgeben, handeln oder halten, sowie für zugelassene Unternehmen, die damit verbundene Dienstleistungen erbringen – etwa Handelsvermittlung, Token-basierte Zahlungsabwicklung oder Beratung.

ii. Das Kryptotoken-Regime

Im November 2022 führte die DFSA mit umfassenden Rechtsvorschriften ein „Kryptotoken-Regime“ ein. Dieses Regelwerk adressiert nicht nur Risiken aus Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT), die mit dem Handel, der Abwicklung, Verwahrung oder Übertragung von Kryptotoken einhergehen, sondern auch Fragen des Verbraucherschutzes, der Marktintegrität sowie der Verwahrung und finanziellen Ressourcen von Dienstleistern.

Nach diesem Regime dürfen innerhalb des DIFC nur anerkannte Kryptoassets („Accepted Crypto Tokens“) reguliert gehandelt werden. Derzeit hat die DFSA fünf Token anerkannt: BTC, ETH, LTC, TON und XRP sowie die Stablecoins USDC und EURC von Circle. Andere Arten von Kryptoassets – wie Utility-Token oder NFTs – sind ausdrücklich von der Regulierung ausgenommen.

2. Außerhalb des DIFC: Regulierung durch die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA)

Die Regulierung virtueller Vermögenswerte in Dubai basiert auf dem „Virtual Asset Regulation Law“, das im März 2022 in Kraft trat. Das Gesetz etablierte zudem eine spezielle Aufsichtsbehörde – die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA). Sie ist für die Regulierung aller Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten in Dubai zuständig, einschließlich der Freizonen und Sonderentwicklungsgebiete (mit Ausnahme des DIFC), und arbeitet mit der Dubai World Trade Center Authority (DWTCA) zusammen. Damit wurde Dubai zur weltweit ersten und einzigen Rechtsordnung mit einer eigenständigen Aufsichtsbehörde für virtuelle Vermögenswerte.

Als autonome Regulierungsbehörde koordiniert die VARA ihre Arbeit mit den bundesweiten Vorgaben der Securities and Commodities Authority (SCA) und der Central Bank of the United Arab Emirates (CBUAE). Sie überwacht alle Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASPs) außerhalb des DIFC in ganz Dubai – darunter Börsen, Venture-Capital-Fonds und NFT-Plattformen – und verwaltet ein Genehmigungs- und Lizenzsystem für entsprechende Geschäftstätigkeiten.

Die VARA weist gewisse Ähnlichkeiten mit der DFSA auf, doch überschneiden sich ihre Zuständigkeiten nicht. Die VARA definiert explizit acht Kategorien regulierter Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte (VA). Jeder VASP, der solche Dienstleistungen anbieten möchte, muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine entsprechende Lizenz beantragen:

  • Beratungsdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte

  • Vermittlungsdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte

  • Verwahrdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte

  • Handelsdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte

  • Kreditvergabe für virtuelle Vermögenswerte

  • Verwaltungs- und Anlageaktivitäten für virtuelle Vermögenswerte

    • VA-Übertragungs- und Abwicklungsdienstleistungen

    • VA-Ausgabe Kategorie 1 (hauptsächlich für Fiat-gedeckte Stablecoins)

    Laut dem öffentlichen Register der VARA verfügen bereits 35 Unternehmen über eine VASP-Lizenz der Behörde, darunter Binance, OKX, Crypto.com, Deribit, HashKey und Gate.

    Im Oktober 2024 verhängte die VARA gegen sieben unlizenzierte Krypto-Unternehmen Geldstrafen und Unterlassungsverfügungen in Höhe von 13.000 bis 27.000 US-Dollar.

    Im September 2024 schloss die VARA mit der Wertpapier- und Warenbehörde der VAE (SCA) einen Kooperationsrahmen, um die jeweiligen Zuständigkeiten abzugrenzen. Dabei wurde vereinbart, dass VASPs für ihre Tätigkeit in Dubai nur noch eine VARA-Lizenz benötigen. Diese berechtigt automatisch zur Registrierung bei der SCA und damit zum Zugang zum gesamten Markt der VAE.

    Zudem müssen seit dem 26. September 2024 alle Unternehmen, die digitale Vermögenswerte bewerben, in ihrer Werbung klare Risikohinweise platzieren.

    Die im Oktober 2024 in Kraft getretene „VARA-Verordnung zur Vermarktung virtueller Vermögenswerte und verwandter Aktivitäten“ verschärft die Regulierung weiter. Sie umfasst Bereiche wie Marketing, Beratungsdienstleistungen, DeFi (Decentralized Finance) und Verwahrung. Gleichzeitig führt sie ein gestuftes Sanktionssystem ein, um irreführende Werbung und übertriebene Aussagen zu ahnden.

    Am 19. Mai 2025 aktualisierte die VARA ihre Regeln und nahm die Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA) offiziell in ihren Regelungsbereich auf. Damit wurde der freie Handel mit tokenisierten RWAs auf Sekundärmärkten ermöglicht. Im selben Monat startete Dubai das erste lizenzierte Immobilien-Tokenisierungsprojekt in der MENA-Region.

    Abu Dhabi Global Market (ADGM): Reguliert durch die Financial Services Regulatory Authority (FSRA)

    Der ADGM ist ein internationaler Finanzplatz, den Abu Dhabi als eigenständige Wirtschaftszone eingerichtet hat. Er basiert auf dem anglo-amerikanischen Rechtssystem und bietet mit flexiblen Regulierungsmechanismen ein transparentes und effizientes Umfeld.

    Die FSRA ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des ADGM. Eine von ihr erteilte ADGM-Lizenz umfasst Genehmigungen für den Kryptohandel, die Verwahrung, den Kauf und Verkauf sowie die Vermögensverwaltung.

    Abbildung 7: Im November 2022 erhielt Binance die Finanzdienstleistungserlaubnis (FSP) der FSRA

    Im Jahr 2022 veröffentlichte die FSRA ihre „Leitlinien zur Regulierung virtueller Vermögenswerte“. Darin legt sie klare Anforderungen für Anbieter fest, unter anderem zu Kapitalausstattung, Personalaufsicht sowie Compliance-Maßnahmen gegen Geldwäsche (AML) und zur Kundenidentifizierung (KYC).

    Bereits 2023 führte die ADGM einen offiziellen Regulierungsrahmen für dezentrale autonome Organisationen (DAOs) und andere digitale Vermögenswerteinheiten ein. Dieser ermöglicht es DAOs, legal Geschäfte zu tätigen und Token an ihre Mitglieder auszugeben.

    Im Jahr 2024 legte die FSRA dann das Konsultationspapier Nr. 7/2024 vor. Es schlägt einen Regulierungsrahmen für Stablecoins auf Basis von Fiat-Referenz-Token (FRT) vor. Zudem plant die Behörde, bestehende Vorschriften zu überarbeiten, um den Einsatz von Token in Bereichen wie Zahlungs- und Anlagedienstleistungen zu erleichtern.

    Laut Starlabs Consulting wird USDT bereits in der Liste der von der ADGM akzeptierten Token geführt. Stablecoin-Unternehmen wie Paxos und Circle haben zudem eine vorläufige Genehmigung (IPA) der FSRA erhalten. Ein praktisches Beispiel für den Einsatz lieferte im März 2025 die von Abu Dhabi unterstützte Investmentgruppe MGX: Sie nutzte Stablecoins für eine 2-Milliarden-Dollar-Investition bei Binance.

    Ergänzend hat die ADGM eine FinTech-Sandbox eingerichtet. In dieser kontrollierten Umgebung können Unternehmen ihre kryptobasierten Produkte und Dienstleistungen testen.

    Abbildung 8: Vergleich der Regulierung durch VARA und ADGM | Quelle: AIYING

    Weitere beliebte Freizonen

    Neben den streng regulierten Lizenzen von ADGM und VARA bieten einige Freizonen sogenannte „nicht-regulierte“ Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte mit niedrigeren Eintrittshürden an. Dazu zählen das Dubai Multi Commodities Centre (DMCC), das Dubai World Trade Centre (DWTC), die Dubai Airport Freezone Authority (RAKEZ), die Dubai Silicon Oasis Authority (DSOA), die Fujairah International Free Zone Authority (IFZA) sowie die Ras Al Khaimah Digital Assets Oasis (RAKDAO). Jede Zone bietet spezifische, auf Kryptounternehmen zugeschnittene Lizenzoptionen. Obwohl sich diese Lizenzen nicht für den Betrieb von Kryptobörsen eignen, erlauben sie dennoch bestimmte Geschäftstätigkeiten.

    Abbildung 9: Geschäftstätigkeiten unter nicht-regulierten und regulierten Lizenzen | Quelle: AIYING

    Das DWTC hat sich dabei zu einem zentralen Knotenpunkt der Kryptoindustrie in den VAE entwickelt und arbeitet eng mit der VARA zusammen, um einen passenden regulatorischen Rahmen zu schaffen. Das DWTC ermöglicht eine 100-prozentige ausländische Kapitalbeteiligung, erhebt weder Einkommen- noch Kapitalertragsteuer und kennt keine Währungsbeschränkungen – ideale Bedingungen also für Kryptounternehmen. So arbeitet Binance bereits mit der Regierung Dubais zusammen, um im DWTC ein regionales Kryptozentrum aufzubauen.