Die US-Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat am 22. März detaillierte Leitlinien für ein Pilotprojekt veröffentlicht, das den Einsatz digitaler Vermögenswerte als Sicherheiten regelt, wie Cointelegraph berichtet. Futures Commission Merchants (FCM), die an dem Programm teilnehmen möchten, müssen dies der Abteilung für Marktteilnehmer der Behörde formell anzeigen und dabei den Beginn der Annahme solcher Assets als Margin festlegen. Die Kernpunkte der Richtlinien sind:
1. Zulässige Assets und Anforderungen
Zunächst dürfen nur Bitcoin, Ethereum und Stablecoins als Sicherheit hinterlegt werden. Für Bitcoin und Ethereum gilt eine Haircut-Quote von 20 %, Stablecoins werden mit 2 % bewertet. Diese Beschränkung auf die drei genannten Asset-Klassen gilt für die ersten drei Monate des Pilotbetriebs.
2. Compliance und Meldepflichten
Die teilnehmenden FCM sind verpflichtet, erhebliche Cybersicherheitsvorfälle oder Systemprobleme umgehend zu melden. Zusätzlich müssen sie wöchentlich Berichte über den Gesamtwert der digitalen Vermögenswerte auf allen Kundendepots vorlegen.
3. Erweiterung nach der Pilotphase
Nach Ablauf der dreimonatigen Einführungsphase kann der Kreis der zugelassenen digitalen Sicherheiten erweitert werden. Gleichzeitig entfallen dann bestimmte der zuvor geltenden Berichtspflichten.
4. Beschränkte Verwendungszwecke
Nur spezifische Zahlungs-Stablecoins dürfen als überschüssiges Eigenkapital auf separaten Kundendepots gehalten werden. Digitale Vermögenswerte dürfen grundsätzlich nicht als Sicherheit für noch nicht abgewickelte Swaps dienen; hier können jedoch zugelassene tokenisierte Vermögenswerte als Alternative verwendet werden.
5. Anforderungen an Clearingstellen
Clearingstellen, welche die Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisikoanforderungen der CFTC erfüllen, erhalten die Erlaubnis, digitale Vermögenswerte und Stablecoins als Initial Margin für bereits geclearte Transaktionen zu akzeptieren.
